3 Satz 1 LVwG) vom 18. Dies gilt auch für im Hort betreute Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres. Bei zulässigen Zusammenkünften im privaten Raum nach Absatz 4 gilt das Abstandgebot nicht. Außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltung sind unzulässig. In öffentlichen Bereichen steht dabei die Reinigung der Oberflächen im Vordergrund. Tische und Stühle – (auch) im Außenbereich der Gaststätte – dürfen nicht für den Verzehr verwendet werden. für Veranstaltungen und Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege, der Beratung von Organen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind; dies betrifft insbesondere Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt sowie Einrichtungen des Selbstorganisationsrechtes des Volkes wie Gemeindewahlausschüsse; für Zusammenkünfte, die aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen, zur Durchführung von Prüfungen oder zur Betreuung erforderlich sind; im Rahmen der Kindertagesbetreuung, einer außerfamiliären Wohnform oder von Betreuungs- und Hilfeleistungsangeboten nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (. In der Vergangenheit hat es Infektionsherde in Gaststätten gegeben. ), die von jedermann beachtet werden sollen. So sind insbesondere Maßnahmen zur Besucherzahl, zum Abstandsgebot, zur Lenkung von Besucherströmen, zur Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen und zum Lüften, möglichst mit frischer Luft, erforderlich. Die Übertragung der Infektion erfolgt über Sekrete des Respirationstraktes. Zur Trauerfeier gehört die eigentliche Zeremonie, nicht aber eine anschließende Bewirtung. Für stationäre Einrichtungen der Gefährdetenhilfe nach § 67 SGB XII gelten die Anforderungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 sowie Absatz 2 entsprechend. Medizinisch notwendige Dienstleistungen sind auch solche, die zur Verhinderung von Verletzungen im Zusammenhang mit künstlichen Nägeln oder Piercings erfolgen. Einzig für Lebensmittelgeschäfte gibt es eine Ausnahme. (4) Die Betreiberinnen und Betreiber von Einkaufszentren und Outlet-Centern mit jeweils mehr als zehn Geschäftslokalen haben nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen. Satz 1 gilt nicht. Sämtliche rituellen Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind mit bis zu 100 Personen außerhalb geschlossener Räume und 50 Personen innerhalb geschlossener Räume gestattet. Kohortierung) unterzubringen (Einzelunterbringung). Sofern eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet wird, so soll diese generell als Wisch- (und nicht als Sprüh-) Desinfektion erfolgen. Verbot außerschulischer Bildungsangebote. Abweichend von Satz 1 ist die Verwendung eines Visiers durch Lehrpersonal dann ausreichend, wenn es das ganze Gesicht abdeckt und die Erkennbarkeit der Mimik oder die unbeeinträchtigte sprachliche Verständlichkeit der Erreichung eines verfolgten Bildungszwecks dient; ein solches Visier ist auch ausreichend für Personen, die als Gebärdendolmetscherinnen Gebärdendolmetscher, Kommunikationshelferinnen oder Kommunikationshelfer für Personen mit Hörbehinderung tätig sind. Es gilt, dass Eltern das Angebot nur in Anspruch nehmen können, wenn keine Alternativbetreuung vorhanden ist. Schl.-H. S. 30), nur zulässig, sofern eine Teilnehmerzahl von 100 Personen außerhalb und 50 Personen innerhalb geschlossener Räume nicht überschritten wird. Der engste Familienkreis wird in Satz 3 definiert. Die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene für jedermann, das Abstands- und Kontaktverbot nach § 2 und auch die allgemeinen Pflichten für Einrichtungen mit Publikumsverkehr nach § 3 gelten im Übrigen für alle noch geöffneten Gaststätten. Kennzeichnend für das SARS-CoV-2 Coronavirus ist nämlich seine Verbreitung über Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen besonders übertragen werden (siehe auch § 2a Absatz 1). Zwei Kreise und zwei kreisfreie Städte haben die Zahl von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Für Spielplätze ist nach Satz 2 ein Hygienekonzept zu erstellen. Das führt nicht dazu, dass nun die Verkaufsstelle zu einer erlaubten Verkaufsstelle wird. Die Ausnahmen gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 gelten für Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der stationären Gefährdetenhilfe entsprechend, soweit nicht besonders vulnerable Personen betroffen sind. Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. I S. 2397), verordnet die Landesregierung: (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Coronavirus-SARS-CoV-2 (Coronavirus) im Rahmen des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Outlet-Center beenden. Aufgrund § 73 Absatz 1a Nummer 24 Infektionsschutzgesetz können in der Verordnung bußgeldbewehrte Tatbestände formuliert werden. ... Bis Ende November sind Übernachtungen auf Campingplätze bundesweit nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke gestattet. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es hier. kreisfreie Städte). Entsprechend müssen die Gaststätten und die Beherbergungen dem Grunde nach schließen und das in allen Ländern. Ebenfalls unter diese Ausnahme fallen Gesellschafts- und Bewegungsjagden auf Schalenwild, einschließlich der An- und Abreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Auf die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird zudem in Satz 2 hingewiesen. Betriebskantinen sind solche, die Speisen nur an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verabreichen. Zum engsten Familienkreis zählen Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Nummer 4 sieht die regelmäßige Reinigung von solchen Oberflächen vor, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden, da die Umweltstabilität der Corona-Viren von den Umgebungsbedingungen abhängt. Mit der engen Ausnahme des Sozial-Ethischen sind beispielsweise unabweisbare Übernachtungen anlässlich von Bestattungen oder bei der Sterbebegleitung gemeint. Ausdrücklich nicht erforderlich ist das Tragen von Medizinprodukten wie Schutzmasken oder ein Mund-Nasen-Schutz. Auch wenn keine Pflicht hierzu besteht, bietet es sich an, auf die Anzahl der Kontrollkräfte und deren Aufgaben zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung einzugehen. Die Umsetzung der Hygienestandards nach Nummer 1 ist jeweils kenntlich zu machen. Dies erfolgt, soweit es für eine wirksame Durchsetzung der für den Infektionsschutz wesentlichen Ver- und Gebote unerlässlich ist. dazu führen, dass Personen aus Gebieten mit einer höheren Inzidenz zur Wahrnehmung der in ihrem Gebiet geschlossenen Angebote in Gebiete mit niedriger Inzidenz reisen. Beim Außerhausverkauf ist darauf zu achten, dass Personenansammlungen vermieden werden. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt. Überwiegend besteht ein Sortiment aus Lebensmitteln, wenn es über 50 % des Sortiments ausmacht. Ohne solche Beschränkungen bestünde das Risiko, dass die Infiziertenzahlen exponentiell wachsen könnten. Dort gibt es speziellere eigenständige Regelungen. Die Testpflicht nach Absatz 1 Nummer 5 gilt dabei nicht für stationäre Einrichtungen der Gefährdetenhilfe nach § 67 SGB XII. Hier gelten nur die allgemeinen Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber nach § 3 sowie die allgemeinen Vorschriften für jede und jeden nach § 2. Die Regelungen dieser Verordnung werden fortlaufend hinsichtlich Ihrer Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft und angepasst im Lichte der dann gegebenen Infektionslage. Dezember 2020, in Kraft bis 10. In Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 bis 6 werden Vorgaben zum Mindestinhalt eines Hygienekonzepts gemacht. Das dient dazu, dass den Kraftfahrern eine Grundversorgung zur Verfügung steht, die auch die Sanitärbereiche umfasst. Allgemeinverfügungsregelungen das Betretensverbot für einschlägig symptomatische externe Personen. Dies darf nur außerhalb von geschlossenen Räumen erfolgen. Dabei ist mittelbare Folge der Schließung von Verkaufsstellen, dass einzelne Produkte nicht mehr in allen Verkaufsstellen erworben werden können. Ein Visier bleibt auch zulässig bei Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern sowie bei Kommunikationshelferinnen oder Kommunikationshelfern für Menschen mit Hörbehinderung. Sämtliche Sportanlagen einschließlich Golf- und Bolzplätzen und Skateparks sind ebenfalls geschlossen. Plexiglasscheiben, die in Länge, Breite und Höhe derart dimensioniert sind, dass eine Tröpfchenübertragung zwischen Personen vermieden wird. (2) Im Übrigen werden Schulen und Hochschulen von dieser Verordnung nicht erfasst. Die Pflicht gilt mit dem Inkrafttreten der Verordnung Eine Soll-Regelung ist angezeigt, um allen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, sich auf diese Pflicht einzurichten. Ein vergleichbarer Publikumsverkehr kann etwa auf Kurpromenaden, Bahnhofsvorplätzen oder stark frequentierten Bushaltestellen vorkommen. Im Übrigen finden gemäß Satz 4 die allgemeinen hygienischen Anforderungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr keine Anwendung. Gemäß § 28 a Absatz 3 Satz 10 des Infektionsschutzgesetzes sind bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben. § 9 gilt für Dienstleistungen, die von Dienstleisterinnen und Dienstleistern, Handwerkerinnen und Handwerkern, Gesundheitshandwerkerinnen und Gesundheitshandwerkern erbracht werden. § 8 gilt auch für die Verkaufsstellen bei Dienstleisterinnen und Dienstleistern und Handwerkerinnen und Handwerkern. Die Erbringung von Dienstleistungen ohne Körperkontakt ist zulässig. Nach diesem Zeitraum lässt sich daher abschätzen, welchen Einfluss die getroffenen Maßnahmen auf die Entwicklung der Infektionszahlen haben. Feuerwerkskörper sind gemäß § 3 Abs. Mai 2020): Die Einreise aus touristischen Zwecken ist weiterhin verboten. Massagestudios müssen schließen, es sei denn, sie sind physiotherapeutisch aufgrund eines ärztlichen Rezeptes tätig. aus sozialethischen Gründen ein Besuch ermöglicht werden muss. Schließung sämtlicher Freizeit- und Kultureinrichtungen. Es wird davon ausgegangen, dass schon am Tag vor dem Symptombeginn eine hohe Ansteckungsfähigkeit besteht. Mehr als 1.000 Neuinfektionen allein in den vergangenen sieben Tagen, vier Kreise mit einer Inzidenz von mehr als 100 – auch in Schleswig-Holstein breitet sich das Coronavirus weiter aus. Den in § 2 Absatz 2 Nummer 1 der Schulen-Coronaverordnung genannten Unterrichtsräumen entsprechen die Horträume, den dort genannten an der Schule tätigen Personen entsprechen die im Hort tätigen Personen. (5) In Horten im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Kindertagesstättengesetzes vom 12. Aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen sollen alle nicht notwendigen Aktivitäten reduziert werden. Es gelten folgende zusätzliche Anforderungen: (2) Für Angebote der Kinderbetreuung in Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen ist ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 zu erstellen, welches im Rahmen des Regelbetriebes unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Anzahl der gleichzeitig gemeinsam zu betreuenden Kinder und die Teilnehmerzahl insgesamt bei Trennung in einzelne Gruppen festlegt. Eine Weitergabe der übermittelten Daten durch die zuständigen Stellen oder eine Weiterverwendung durch diese zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung ist ausgeschlossen. Dies entspricht den Vorhaltungen des Absatzes 2. Bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen sind – wiederum nach Feststellung des Ministeriums – die Intensivkapazitäten auf 45% aufzustocken. Die strengen Anforderungen nach Satz 1 gelten nach Satz 2 nicht in den Fällen, in denen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung bei der Kundin oder beim Kunden eine fachgerechte Ausführung der erbetenen Tätigkeit nicht erfolgen kann. März 2020 mit Inkrafttreten des § 5 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz aufgrund der Ausbreitung des neuen Coronavirus in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Reisen, Besuche oder Aktivitäten in einer Gruppe: Die neuen Corona-Regeln im Teil-Lockdown greifen in viele Lebensbereiche ein. März getagt und mit der „Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein“ weitere verschärfte Regelungen für den Tourismus beschlossen. Aus Infektionsschutzgesichtspunkten essentiell ist auch hier die Aufstellung von Hygienekonzepten nach § 4 Absatz 1 als Voraussetzung auch dieser Angebote. Eine Maskenpflicht ist nunmehr auch in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen sowie Bahnhöfen und Bahnhaltepunkten mit vergleichbarem Publikumsverkehr erforderlich. Ersatzverkündung (§ 60 Abs. Wie alle anderen Einrichtungen auch, müssen die Krankenhäuser Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Infektionen zu verhindern. Es geht um die Befriedigung der Nutzerinnen und Nutzer nach Verkehrsnachfragen. Die Regelung der kritischen Infrastruktur ist notwendig, weil Erlasse auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes daran anknüpfen, ob Personen oder ihre Angehörigen zu kritischen Infrastrukturen gehören. Dezember 2020), Ersatzverkündung (§ 60 Abs. Die nach § 36 Absatz 1 IfSG zur Vorzuhaltung von Hygieneplänen verpflichteten Einrichtungen und Dienste haben im Übrigen ihre Hygienepläne entsprechend anzupassen (vgl. Kann der Mindestabstand vorübergehend nicht eingehalten werden, ist er möglichst rasch wiederherzustellen. November 2020: 5 Kreise bzw. (1) Im privaten und öffentlichen Raum ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). In der Pandemie haben diese Krankenhäuser wesentliche Aufgaben. Auch Abhol- und Lieferdienste sind als Dienstleistungen zulässig. (2) Absatz 1 gilt nicht für frei zugängliche Spielplätze außerhalb geschlossener Räume. Geburtstag nicht mitzuzählen; auch sie müssen aber einem der beiden Hausstände angehören. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung der Bäderverordnung (in Kraft ab 18. Wesentliche Regelungstatbestände, dieses Bereiches die in der Vergangenheit über Erlasse des Landes bzw. Diese Umkleiden stellen keine Gemeinschaftseinrichtungen dar, sondern gehören zum Verkaufsraum. In diesem wichtigen Bereich sollen Warteschlangen vermieden werden, die möglicherweise psychologisch ein übertriebenes Einkaufsbedürfnis (sog. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren: "Handlungsempfehlungen als Mindestvorgaben für ein Besuchskonzept in Einrichtungen der Pflege", Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren: "Handreichung für Einrichtungen der Tagespflege - Maßnahmen zur schrittweisen Öffnung der Tagespflegeinrichtungen", Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren: "Muster-Hygienekonzept i.S.d. Seine enthemmende Wirkung führt häufig in Gruppen zu einer Unterschreitung des Abstandsgebotes und der Nichteinhaltung von Hygieneregeln. Die Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber sowie die Betreiberinnen und Betreiber des Einkaufszentrums oder des Outlet-Centers haben im Rahmen ihres Hausrechtes mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass die Kundinnen und Kunden ihrer Verpflichtung nachkommen. Optikerinnen und Optiker oder Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker werden beispielsweise von dieser Norm erfasst. In Sozial- und Gemeinschafträumen, die ausschließlich dem Personal zugänglich sind, gilt diese Pflicht nicht. Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung - CWVO) vom 15. Auf der Grundlage von § 32 Satz 1 Infektionsschutzgesetz erging erstmals am 17. Pflegerisch notwendige Dienstleistungen sind ebenfalls zulässig. Auch hier hängt die Bestimmung dieses Minimums von den Umständen des Einzelfalls ab und bleibt letztlich in der Verantwortung der oder des Einzelnen. hierzu Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die zuvor über den Erlass zum Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen vom 5. Nähere Ausführungen zum alltäglichen Gebrauch solcher Masken über einen Zeitraum von 30 Minuten hinaus finden sich in den DGUV Regeln 112-190, vom Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. die Betreiberin oder der Betreiber hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, welches bei vollstationären Einrichtungen auch Regelungen für Besuche durch externe Personen vorsieht; für Personen mit akuten Atemwegserkrankungen, ausgenommen Personen, die in der Einrichtung betreut werden, gilt ein Betretungsverbot; die angestellten sowie die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen zweimal wöchentlich in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden; Bewohnerinnen und Bewohner dürfen im Geltungszeitraum dieser Verordnung jeweils nur von zwei verschiedenen Personen, die vom Betreiber zu registrieren sind, besucht werden, soweit nicht ein besonderer rechtfertigender Grund vorliegt. Insbesondere die psychiatrische und somatische Notfallversorgung ist zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. (2) Dienstleisterinnen und Dienstleister dürfen nach Absatz 1 zulässige Tätigkeiten am Gesicht der Kundin oder des Kunden nur ausführen, sofern besondere Schutzmaßnahmen die Übertragung des Coronavirus ausschließen. Das aktuelle Ausbruchsgeschehen lässt sich nur mit einer generellen und systematischen Reduzierung der Kontakte eindämmen, wie dies bereits im Frühjahr erfolgreich durch ähnliche Maßnahmen erreicht werden konnte. Hierzu dienen die zahlreichen Einschränkungen in dieser Verordnung bei Reisen, Freizeiteinrichtungen oder beispielsweise auch bei der Kontaktbeschränkung an sich. Auch Prüfungen stellen solchen rechtliche Ausnahmen dar. Für Bereiche, in denen typischerweise vermehrt mit Kontakten gerechnet werden muss, wird in Satz 1 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet. Diese Empfehlungen sind über Absatz 6 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 weiterhin zu beachten. Soweit sich aus § 2 Pflichten für die Besucherinnen und Besucher bzw. (1) Freizeit- und Kultureinrichtungen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sind für den Publikumsverkehr zu schließen, insbesondere. Regelungen (Stand: 28.10.20) Betreten von Campingplätzen: Ja; Touristische Übernachtung: Verboten vom 02.11. bis 30.11.2020 Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung von Informationspflichten nach Art. … Januar 2021), Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. Corona-Postfach und Hotline für Gäste. (2) Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Absatz 2 stellt klar, dass die Vorgaben dieser Verordnung wie beispielsweise das Abstandsgebot nach § 2 Absatz 1 und das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 für Schulen und Hochschulen nicht gilt. Satz 2 definiert Ausnahmen und Grenzen der Maskenpflicht, soweit sie angemessen und erforderlich sind. Aufgrund der aktuellen Dynamik des Ausbruchsgeschehens sind weitergehende Einschränkung erforderlich und angemessen. Eine Ungleichbehandlung zu körpernahen Dienstleistungen ist gerechtfertigt, da bei vielen körpernahen Dienstleistungen die Kundinnen und Kunden auf die Tätigkeit der Dienstleisterin oder des Dienstleisters angewiesen sind, um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Die Besucher müssen sich zuvor bei der Veranstalterin oder dem Veranstalter anmelden Eine Anmeldung bei einer Behörde ist nicht erforderlich. Auf die Geltung der Pflicht nach Satz 1 soll in geeigneter Weise durch Beschilderung hingewiesen werden. Aufgrund der mit der Verordnung verbundenen Grundrechtseingriffe ist es notwendig, dass die Einschränkungen nur so lange gelten, wie dies unbedingt erforderlich ist. Zudem könnte die Öffnung einzelner Bereiche (Freizeitangebote, Gastronomie, etc.) Es wird zudem in die Lage versetzt, rechtzeitig auf mögliche zielführendere Maßnahmen hinzuwirken. Hiervon ist auszugehen, wenn sie unbewegt bleiben und der Stellplatz bzw. Darüberhinausgehende Hygienemaßnahmen sind in eigener Verantwortung zu treffen. Dies gilt auch für gastronomische Lieferdienste. Dr. Heiner Garg Januar 2019 (GVOBl. Grundlage der neuen Regeln sind die Ergebnisse der Ministerkonferenz, welche am vergangenen Mittwoch stattfand. Die Vorgaben ergeben sich bereits aus deren eigenen Regularien. Hier gilt der Vorrang des höherrangigen internationalen Rechts, was auch das Recht der friedlichen Durchfahrt durch das Küstenmeer einschließlich des Nord-Ostsee-Kanals betrifft. Dezember 2020) haben in Schleswig-Holstein 10 Kreise und kreisfreie Städte die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten (Stand 27. (2) Für Bestattungen sowie Trauerfeiern auf Friedhöfen und in Bestattungsunternehmen gelten die Vorgaben des Absatzes 1 mit der Maßgabe, dass höchstens 25 Personen teilnehmen. afrikanische Schweinepest) und dem Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Beschränkung auf Geschäftszeiten). der Verkauf von Weihnachtsbäumen, soweit er außerhalb geschlossener Räume stattfindet. Ansammlungen vor und in den sanitären Einrichtungen sind zu vermeiden, so dass die Verfügbarkeit sanitärer Einrichtungen auch ein limitierender Faktor für die zulässige Personenzahl und die Einhaltung der Abstandsregeln sein kann. Ebenso zulässig bleiben unaufschiebbare Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen. Für die unter Absatz 2 genannten Krankenhäuser wird das Ministerium in seiner Funktion als Krankenhausplanungsbehörde die Feststellungsbescheide der Krankenhäuser um die bereit zu haltenden Intensivkapazitäten im Rahmen der Ampel ergänzen. Kantinen für Betriebsangehörige im Sinne von § 25 Absatz 1 des Gaststättengesetzes; die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr außerhalb der Gaststätte; Gäste dürfen die Gaststätte nur einzeln zur Abholung betreten; die Bewirtung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen von nach § 5 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 6 zulässigen Veranstaltungen; Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Bewirtung ihrer Hausgäste; die Betreiberin oder der Betreiber erstellt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept; die Betreiberin oder der Betreiber erhebt nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Gäste; die Betreiberin oder der Betreiber verabreicht keine alkoholischen Getränke an erkennbar Betrunkene; die gleichzeitige Bewirtung von mehr als 50 Gästen erfolgt nur, wenn das Hygienekonzept zuvor der zuständigen Behörde angezeigt worden ist; der Ausschank und der Verzehr alkoholhaltiger Getränke ist in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr unzulässig. Dies soll aufgrund des fortschreitenden Infektionsgeschehens in der Nacht soweit wie möglich zumindest von gewerblicher Seite unterbunden werden. In Schleswig-Holstein entwickelten sich sowohl die Zahlen der Neuinfektionen als auch die Anzahl intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Fälle im Oktober stark ansteigend. Absatz 3 verbietet die Öffnung von Diskotheken, Tanzlokalen und ähnlicher Einrichtungen, in denen zu Vergnügungszwecken getanzt wird. Dabei sind auch (externe) Dienstleisterinnen und Dienstleister zu berücksichtigen, die ihr Angebot nach den weiteren Vorgaben dieser Verordnung erbringen können. Um hier Transparenz und Sicherheit zu schaffen, werden die berechtigten Personengruppen beschrieben und so vor Ort konkretisierbar beschrieben. März 2020 im Intensivregister gemeldeten Intensivkapazitäten. Daher sind Schutzmaßnahmen nicht nur beim Auftreten von Symptomen geboten; derartige Maßnahmen sind vielmehr generell zu treffen. Diese Pflicht wurde erweitert auf den Bereich vor den Verkaufs- und Warenausgabenstellen und deren Parkplätze. Verkündet am 14. Die Unterschreitung des Mindestabstandes ist nach Satz 1 zulässig. Dezember 2020), Ersatzverkündung (§ 60 Abs. Der Außerhausverkauf von Speisen und Getränken nach Satz 2 Nummer 2 wird zugelassen, weil eine Übertragung des Virus beim Außerhausverkauf geringer ist, sofern die Gäste beim Abholen der Speisen und Getränke Abstand halten. Schl.-H. S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 1. (1) Beim Betrieb von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, insbesondere den in §§ 7 bis 10 und 12 bis 17 sowie § 18 Absatz 2 genannten Einrichtungen, sowie bei der Durchführung von Versammlungen nach § 6 gelten die nachfolgenden Anforderungen. Der engste Familienkreis nach Satz 1 Nummer 3 besteht aus Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen. Bei der Fortgeltung der Maßnahmen wurde berücksichtigt, dass die finanziellen Hilfen auch im Dezember 2020 fortgesetzt werden. Entsprechend dem Gesamtkonzept der Verordnung sind die grundlegenden Gebote aus § 2 Absatz 1 Satz 1 (Abstandsgebot) sowie gemäß § 3 Absatz 2 (allgemeine Anforderungen) zu gewährleisten. Mai 2020 (GVOBl. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Beschränkung der Beherbergung in anderen Bundesländern und die stark eingeschränkte Möglichkeit zu Auslandsreisen dazu führen, dass sich Touristen in den Gebieten konzentrieren, in denen touristische Reisen mit Unterbringung noch möglich sind. I S. 420), ist unzulässig. Dies betrifft auch Theken- und Tresenbereiche. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass die einzelnen Besucherinnen und Besucher das Abstandsgebot einhalten können. Möglichkeit zum Waschen oder Desinfizieren der Hände. Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. In Betracht kommen etwa aus Stoff genähte Masken, Schals, Tücher oder Schlauchschals. Inhaltlich ist damit keine Veränderung zur früheren Überschrift "Dienstleisterinnen und Dienstleister, Handwerkerinnen und Handwerker" verbunden. ... Aufgrund des § 83 Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Satz 2 regelt die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräumen und Wellnessbereichen. Die Ausnahme nach Nummer 5 stellt den Gleichklang zu Zusammenkünften im privaten Raum her. Als Mund-Nasen-Bedeckung kommt jeder Schutz in Betracht, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern, unabhängig von der Kennzeichnung oder einer zertifizierten Schutzkategorie. Eine Differenzierung nach dem Zweck der Beherbergung ist aus Gleichbehandlungsgründen gerechtfertigt, da die Untersagung der Unterbringung für Gäste, die aus beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Gründen reisen, einen schwerwiegenderen Eingriff darstellen würde im Vergleich zu touristisch oder aus anderen privaten Zwecken Reisenden.